Wärmepumpen-Förderung in Luxemburg 2026: Wer erhält zusätzlich 2.000 €?
Wärmepumpen-Förderung in Luxemburg: Wer erhält 2026 die zusätzlichen 2.000 €?
Der neue Klimabonus sieht für bestimmte Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden zusätzliche 2.000 € vor. Um diese zeitlich begrenzte Erhöhung zu erhalten, muss die Bestellung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 datiert sein. Die Rechnung muss spätestens am 31. Dezember 2028 ausgestellt werden.
Die Abgeordnetenkammer hat die neue Regelung am 15. Juli 2026 verabschiedet. Wie hoch die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe tatsächlich ausfällt, hängt jedoch vom Gebäude, der ersetzten Heizungsanlage und den erforderlichen Nebenarbeiten ab.
Die Antwort in 30 Sekunden
- Die Erhöhung um 2.000 € gilt für bestehende Wohngebäude, nicht für Neubauten.
- Die Förderung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann in einem Einfamilienhaus 12.000 € erreichen, wenn sie einen vorhandenen fossilen Heizkessel oder eine bestehende Stromdirektheizung ersetzt.
- Die Förderung für eine Erdwärmepumpe kann in derselben Situation 14.000 € erreichen.
- Eine klassische Luft-Luft-Klimaanlage fällt nicht unter diese Fördersätze.
- Der Höchstbetrag von 17.500 € gilt nur für einen bestimmten Fall, in dem mehrere Zuschüsse zusammenkommen. Er ist nicht die Standardförderung für jedes Projekt.
Was wurde im Juli 2026 tatsächlich beschlossen?
Der Gesetzentwurf Nr. 8585 verlängert Klimabonus Wunnen bis Ende 2030, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Die Tripartite-Vereinbarung erhöht die Förderung für förderfähige Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden vorübergehend um 2.000 €.
Eine verlängerte Regelung
Technische Anlagen werden weiterhin bis 2030 unterstützt. Die pauschalen Förderbeträge sind unabhängig von der Leistung der Anlage.
Eine zeitlich begrenzte Erhöhung
Entscheidend ist das Bestelldatum: vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 30. Juni 2027.
Eine spätere Rechnung ist möglich
Eine innerhalb dieses Zeitraums bestellte Anlage darf bis zum 31. Dezember 2028 in Rechnung gestellt werden.
Der Text wurde verabschiedet, die Antragstellung muss dennoch aktuell geprüft werden
Zum Zeitpunkt unserer Prüfung zeigte Guichet.lu weiterhin den Hinweis zur Veröffentlichung im Mémorial. Verwenden Sie die Formulare, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sind.
Wer kann die zusätzlichen 2.000 € erhalten?
Die Zusatzförderung gilt für eine förderfähige Anlage in einem bestehenden Wohngebäude in Luxemburg. Natürliche Personen und bestimmte juristische Personen können einen Antrag stellen.
| Situation | Zeitlich begrenzte Erhöhung | Entscheidender Punkt |
|---|---|---|
| Bestehendes Einfamilienhaus mit Ersatz eines fossilen Heizkessels | Ja, wenn die Wärmepumpe die Kriterien erfüllt | Bestellung innerhalb des festgelegten Zeitraums |
| Bestehendes Einfamilienhaus mit Stromdirektheizung | Ja, unter denselben Bedingungen | Gleichzeitiger Ersatz der bestehenden Heizung |
| Bestehendes Einfamilienhaus ohne Ersatz der genannten Heizung | Der vorübergehende Fördersatz gilt, die Förderung ist jedoch niedriger | Verringerung um 4.000 € bei einem Einfamilienhaus |
| Bestehendes Mehrfamilienhaus | Ja, mit Beträgen je Wohneinheit und einer Obergrenze je Gebäude | Gemeinsamer Antrag und Konfiguration der Heizungsanlage |
| Neubau | Keine zusätzlichen 2.000 € | Eigener Fördersatz für Luft-Wasser-Wärmepumpen |
| Klimaanlage oder Luft-Luft-Wärmepumpe | Nicht im Rahmen dieser Regelung | Technologie gehört nicht zu den förderfähigen Kategorien |
Bewahren Sie die datierte Auftragsbestätigung auf: Ein Kostenvoranschlag oder ein nicht unterzeichnetes Angebot belegt das Bestelldatum nicht.
Wie hoch sind die neuen Förderbeträge für Wärmepumpen im Jahr 2026?
Die folgenden zeitlich begrenzten Beträge gelten, wenn gleichzeitig ein fossiler Heizkessel oder eine bestehende Stromdirektheizung ersetzt wird.
| Wärmepumpe | Bestehendes Einfamilienhaus | Bestehendes Mehrfamilienhaus |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 12.000 € | 10.000 € je Wohneinheit, höchstens 30.000 € je Gebäude |
| Erdwärmepumpe | 14.000 € | 12.000 € je Wohneinheit, höchstens 60.000 € je Gebäude |
Ohne diesen Austausch verringert sich die Förderung für ein Einfamilienhaus um 4.000 €: auf 8.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und auf 10.000 € für eine Erdwärmepumpe.
Zählt der Austausch eines Gaskessels?
Ja. Der Text bezieht sich auf einen mit fossilem Brennstoff betriebenen Heizkessel. Dazu gehören Gas und Heizöl. Auch der Austausch einer bestehenden Stromdirektheizung ist vorgesehen.
Sind tatsächlich bis zu 17.500 € Förderung möglich?
Ja, aber nur, wenn in einem mit Heizöl beheizten Einfamilienhaus mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind.
| Bestandteil der offiziellen Berechnung | Höchstbetrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundbetrag für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe | 10.000 € | Ersatz einer bestehenden fossilen Heizung oder Stromdirektheizung |
| Erhöhung aus der Tripartite-Vereinbarung | 2.000 € | Bestellung spätestens am 30. Juni 2027 |
| Anpassung der Wärmeverteilung | 2.000 € | 50 % der tatsächlichen Kosten, höchstens bis zur Obergrenze |
| Entfernung und Behandlung des Heizöltanks | 1.500 € | Nachgewiesene Arbeiten durch ein Fachunternehmen |
| Ölheizung in einem Trinkwasserschutzgebiet | 2.000 € | Wohngebäude liegt in einem durch Verordnung festgelegten Gebiet |
| Höchstbetrag in diesem Beispiel | 17.500 € | Alle Bedingungen müssen erfüllt sein |
Ein mit Gas beheiztes Haus ohne Öltank und außerhalb eines Schutzgebiets kann diesen Gesamtbetrag nicht ansetzen. Jede Berechnung muss von den tatsächlich erforderlichen Arbeiten ausgehen.
Welche technischen Bedingungen müssen erfüllt sein?
Diese Beträge setzen voraus, dass die Kriterien des Klimabonus erfüllt werden. Sie sollten vor der Auswahl der Anlage geprüft werden.
Leistung und Zähler
- COP von mindestens 3,1 im Betriebspunkt A7/W35 für Luft-Wasser-Wärmepumpen;
- COP von mindestens 4,3 im jeweils geltenden Betriebspunkt für Erdwärmepumpen;
- Stromzähler für den Stromverbrauch der Wärmepumpe;
- Wärmezähler und hydraulischer Abgleich.
Hydraulik, Schall und Abnahme
- Pufferspeicher mit 30 l/kW in bestimmten Fällen, außer bei der vorgesehenen Ausnahme für modulierende Systeme;
- Schallanforderungen entsprechend der Leistung des Außengeräts;
- vorherige Schallberechnung, wenn die Alternative zum Grenzwert von 40 dB(A) genutzt wird;
- Antrag auf Abnahme durch den Installateur innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.
Für Anlagen, die seit dem 19. September 2025 in Betrieb genommen wurden, muss der Installateur innerhalb eines Monats und vor dem Förderantrag bei der Handwerkskammer die Abnahme beantragen.
Erhält eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder Klimaanlage ebenfalls die zusätzlichen 2.000 €?
Nicht im hier dargestellten Förderschema. Eine reversible Klimaanlage ist technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Die förderfähigen Kategorien des Klimabonus 2026 umfassen jedoch Erd-, Luft-Wasser- und Abluft-Wasser-Wärmepumpen. Klassische Split-Luft-Luft-Anlagen gehören nicht dazu.
Übertragen Sie die „zusätzlichen 2.000 €“ daher nicht auf eine Klimaanlage. Weitere Erläuterungen zum Unterschied bietet unser Ratgeber zu den Kosten und Förderbedingungen einer Klimaanlage in Luxemburg 2026.
Wie wird die Förderung beantragt?
Wärmebedarf, Heizflächen, Vorlauftemperatur, Stromversorgung, Schall und Aufstellort prüfen.
Eine konforme Anlage wählen und die datierte Auftragsbestätigung aufbewahren.
Installation, hydraulischen Abgleich, Inbetriebnahme und Abnahme durchführen.
Formular, technisches Datenblatt, Rechnungen und Nachweise einreichen.
Das reguläre Verfahren erfolgt nach Abschluss der Arbeiten über MyGuichet.lu oder das vorgesehene Formular. Die Frist beträgt vier Jahre ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres. Prüfen Sie außerdem, ob eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist.
Jetzt bestellen oder auf die Vorfinanzierung ab 2027 warten?
Ab dem 1. Januar 2027 kann ein im Register eingetragenes Unternehmen die Förderung von der Schlussrechnung abziehen. Das Verfahren bleibt freiwillig. Die Förderhöhe entspricht der des regulären Verfahrens.
2026 bestellen
Ein förderfähiges Projekt fällt bereits in den Zeitraum für die zusätzlichen 2.000 €. Beim regulären Verfahren müssen Sie den Förderbetrag zunächst selbst vorstrecken.
Auf eine Rechnung im Jahr 2027 warten
Die Vorfinanzierung kann den finanziellen Vorschuss verringern, wenn der Installateur teilnimmt. Sie erhöht die Förderung nicht.
Eine Frist ersetzt keine technische Prüfung
Eine Wärmepumpe, die nicht zum Gebäude passt, bleibt auch mit zusätzlichen 2.000 € eine schlechte Investition. Die Eignung der Heizkörper, die Vorlauftemperatur und die Dimensionierung müssen vor der Bestellung bestätigt werden.
Wie Ecoclima ein Wärmepumpenprojekt vorbereitet
Bei Ecoclima beginnt die Planung mit der bestehenden Heizung und dem Gebäude, nicht mit dem maximalen Förderbetrag.
Gebäude analysieren
Wärmeverluste, Dämmung, Warmwasser, Heizkörper und Vorlauftemperatur werden gemeinsam bewertet.
Szenarien vergleichen
Wir unterscheiden zwischen Anlage, Hydraulik, Elektrik, Schall, Förderungen und verbleibendem Eigenanteil.
Antrag vorbereiten
Auftragsbestätigung, technische Datenblätter, Abnahme und Nachweise werden vor der Installation eingeplant.
Mehr zur technischen Eignung, zu bestehenden Heizkörpern und zur richtigen Planung erfahren Sie auf unserer Seite über Luft-Wasser-Wärmepumpen in Luxemburg.
Förderung anhand Ihrer tatsächlichen Situation berechnen
Ecoclima prüft die ersetzte Heizung, die Art der Wärmepumpe, die erforderlichen Anpassungen, die technischen Kriterien und die Förderungen, die tatsächlich in Ihrem Antrag berücksichtigt werden können.
Mein Projekt prüfen lassenHäufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Gelten die zusätzlichen 2.000 € rückwirkend?
Ja. Der verabschiedete Text gilt für förderfähige Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2026 bestellt wurden. Die Bestellung muss spätestens am 30. Juni 2027 erfolgt und die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2028 ausgestellt worden sein.
Muss zwingend ein Heizkessel ersetzt werden, um eine Förderung zu erhalten?
Nein. Ohne den gleichzeitigen Ersatz eines fossilen Heizkessels oder einer bestehenden Stromdirektheizung fällt der Betrag jedoch niedriger aus. Bei einem Einfamilienhaus verringert sich der vorübergehende Förderbetrag um 4.000 €.
Gilt ein Gaskessel als fossile Heizung?
Ja. Gas ist ein fossiler Brennstoff. Wird der Gaskessel gleichzeitig durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzt, kann vorbehaltlich der übrigen Bedingungen der Fördersatz mit Heizungsaustausch angewendet werden.
Erhält eine reversible Klimaanlage die zusätzlichen 2.000 €?
Nicht im Rahmen dieser Regelung. Eine reversible Klimaanlage ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Die von diesen Beträgen betroffenen Klimabonus-Kategorien umfassen insbesondere Luft-Wasser- und Erdwärmepumpen.
Schließen vorhandene Heizkörper die Förderung aus?
Nein. Sie müssen jedoch einen sinnvollen Betrieb der Wärmepumpe ermöglichen. Die Anpassung des Wärmeverteilungssystems kann mit 50 % der tatsächlichen Kosten gefördert werden, bei einem Einfamilienhaus bis höchstens 2.000 €.
Kann der Klimabonus mit einer kommunalen Förderung kombiniert werden?
Einige Gemeinden und Programme bieten zusätzliche Förderungen an. Beträge und Bedingungen unterscheiden sich jedoch. Prüfen Sie Ihre Gemeinde, den Simulator der Klima-Agence und mögliche Einschränkungen bei der Kombination, bevor Sie die Finanzierung festlegen.
Erhöht die Vorfinanzierung ab 2027 den Förderbetrag?
Nein. Sie verändert die Zahlungsweise, nicht die Höhe der Förderung. Wird ein Antrag über ein teilnehmendes Unternehmen genehmigt, wird die Förderung von der Schlussrechnung abgezogen, anstatt zunächst vom Kunden vorgestreckt und später erstattet zu werden.
Konsultierte offizielle Quellen
- Luxemburgische Regierung: Vorstellung des Klimabonus Wunnen 2026–2030, 16. Juli 2026
- Umweltministerium: offizielle Präsentation der Förderbeträge und des Beispiels mit 17.500 €
- Abgeordnetenkammer: parlamentarisches Dossier Nr. 8585
- Abgeordnetenkammer: Ausschussbericht und vorgeschlagener Text, 13. Juli 2026
- Guichet.lu: Klimabonus-Förderung für technische Anlagen und Antragstellung
- Klima-Agence: offizieller Simulator für staatliche und kommunale Förderungen
