Wärmepumpen in Luxemburg: neue Regeln zur Inspektion im Jahr 2026

Muss Ihre Wärmepumpe regelmäßig kontrolliert werden? Erfahren Sie, welche Fristen in Luxemburg gelten und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

Die Wärmepumpen-Inspektion in Luxemburg ist für Anlagen mit wassergeführter Zentralheizung inzwischen verpflichtend. Die Regelung gilt seit dem 18. September 2026 und erfasst auch bereits betriebene Anlagen. Für Wärmepumpen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, muss die erste Inspektion spätestens am 18. September 2028 erfolgen. Das erläutert der Fristenplan der Umweltverwaltung.

Sie haben bereits einen Wartungsvertrag? Prüfen Sie den Leistungsumfang: Erstabnahme, Wartung und gesetzliche Inspektion sind drei unterschiedliche Vorgänge. Hier erfahren Sie, welche Termine gelten und was Sie vorbereiten sollten – für eine vorhandene Wärmepumpe ebenso wie für einen geplanten Heizungstausch.

Ist Ihre Wärmepumpe betroffen?

Eine Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe, die das Wasser für Ihre Heizkörper oder Fußbodenheizung erwärmt, fällt unter die Regelung. Das Gesetz vom 17. August 2026 erfasst ortsfeste Anlagen zur Regelung des Raumklimas in Gebäuden unabhängig von ihrer thermischen Leistung.

Nach den Erläuterungen der Umweltverwaltung sind Luft-Luft-Wärmepumpen, ausschließlich zur Trinkwassererwärmung oder Schwimmbadbeheizung eingesetzte Geräte, vorübergehend für weniger als ein Jahr genutzte Anlagen und Anlagen für industrielle Prozesse ausgenommen. Eine Wärmepumpe, die sowohl die Räume beheizt als auch Warmwasser bereitet, bleibt somit erfasst.

Bei reversiblen Luft-Luft-Klimaanlagen entbindet diese Ausnahme nicht von den Wartungsempfehlungen des Herstellers. Je nach Gerät können außerdem Dichtheitskontrollen aufgrund des eingesetzten Kältemittels erforderlich sein.

Wärmepumpen-Inspektion in Luxemburg: Welche Fristen gelten?

Die erste Frist richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme. Sie finden es in den Unterlagen, die Sie nach der Installation erhalten haben.

InbetriebnahmeErste Inspektion
Vor dem 18. September 2026Spätestens am 18. September 2028
Ab dem 18. September 2026Zwischen einem und zwei Jahren nach der Inbetriebnahme
Von der Umweltverwaltung veröffentlichte Fristen für die betroffenen Anlagen.

Ab dem Datum der ersten Inspektion mit positivem Ergebnis gelten die in Artikel 6 des Gesetzes festgelegten Intervalle:

  • Alle 4 Jahre im Regelfall;
  • Alle 5 Jahre, wenn die Anlage elektronisch aus der Ferne überwacht und gesteuert wird;
  • Alle 3 Jahre bei einer Nennwärmeleistung von mehr als 290 kW, auch bei Fernüberwachung und Fernsteuerung.

Eine als „vernetzt“ beworbene Wärmepumpe fällt nicht automatisch unter das Fünfjahresintervall. Eine App, die lediglich Temperaturen oder Verbrauchswerte anzeigt, belegt für sich genommen nicht, dass die Voraussetzungen für Fernüberwachung und Fernsteuerung erfüllt sind. Lassen Sie das für Ihre Anlage geltende Intervall bestätigen.

Wer muss die Wärmepumpen-Inspektion veranlassen?

Verantwortlich ist der Betreiber: die Person, die tatsächlich über den technischen Betrieb der Wärmepumpe bestimmt, oder andernfalls der Gebäudeeigentümer. Der Betreiber muss ein zur Durchführung wiederkehrender Inspektionen befugtes Unternehmen beauftragen. Dies ergibt sich aus den Artikeln 3 und 6 des Gesetzes. Klären Sie bei einer Eigentümergemeinschaft mit der Hausverwaltung, wer den Termin organisiert.

Wärmepumpen-Inspektion, Wartung und Erstabnahme: die Unterschiede

LeistungZweckAufzubewahrender Nachweis
ErstabnahmeKontrolle der neu in Betrieb genommenen AnlageAntrag und Abnahmebericht des SCRB
WartungSicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach HerstellervorgabenDetaillierter Wartungsnachweis
Periodische InspektionErfüllung der gesetzlichen InspektionspflichtBericht eines berechtigten Inspektors
Drei ergänzende Leistungen: Keine ersetzt automatisch die anderen.

Die Erstabnahme prüft die neu in Betrieb genommene Anlage

Die verpflichtende Erstabnahme, auf Französisch réception, wurde für die betroffenen Wärmepumpen bereits im September 2025 eingeführt. Das Unternehmen, das die Anlage in Betrieb nimmt, muss die Abnahme innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme beim Service de Contrôle et de Réception du Bâtiment (SCRB) der Handwerkskammer beantragen. Der SCRB erläutert das Verfahren und den Geltungsbereich.

Die Monatsfrist betrifft die Antragstellung. Artikel 5 des Gesetzes sieht anschließend eine Abnahme innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung des Antrags vor. Bewahren Sie die Antragsbestätigung und den Abnahmebericht auf.

Die Wartung richtet sich nach den Anforderungen Ihres Geräts

Die Wartung dient dem ordnungsgemäßen Betrieb der Wärmepumpe und folgt den Herstellervorgaben. Das Informationsblatt der Handwerkskammer für Betreiber weist darauf hin, dass viele Hersteller eine jährliche Kontrolle und Wartung empfehlen. Daraus ergibt sich keine einheitliche gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wartung sämtlicher Wärmepumpen.

Prüfen Sie im Wartungsvertrag den Leistungsumfang, die Besuchsintervalle, Anfahrtskosten, mögliche Verbrauchsmaterialien und die Garantiebedingungen Ihres Modells.

Wärmepumpen-Inspektion: die gesetzliche Kontrolle

Ein befugter Kontrolleur führt die Inspektion durch. Anschließend übermittelt er die Ergebnisse an die Umweltverwaltung. Diese sieht eine Erfassung in ihrer digitalen Anwendung vor. Lassen Sie sich den zugehörigen Bericht aushändigen und bewahren Sie ihn bei den Anlagenunterlagen auf.

Eine Rechnung, auf der lediglich „Wartung“ steht, belegt keine gesetzliche Inspektion. Werden beide Leistungen bei einem Termin erbracht, sollten sie im Angebot und in den ausgehändigten Unterlagen klar ausgewiesen sein.

Wärmepumpen-Inneneinheit, Speicher und hydraulische Leitungen in einem Technikraum.
Inneneinheit, Speicher und Anschlüsse: die wichtigsten Bestandteile des Technikraums.

Unterlagen für die Wärmepumpen-Inspektion vorbereiten

Stellen Sie vor der Terminvereinbarung die verfügbaren Informationen zusammen:

  • Datum der Inbetriebnahme, Hersteller und genaue Modellbezeichnung;
  • Bedienungsanleitung und technische Anlagendaten;
  • Abnahmeantrag und Abnahmebericht, soweit vorhanden;
  • Wartungsnachweise und Inspektionsberichte;
  • Verbrauchswerte und gegebenenfalls Fehlermeldungen.

Weisen Sie auch auf schwer beheizbare Räume, ungewöhnliche Geräusche oder einen gestiegenen Verbrauch hin. Solche Beobachtungen helfen der Fachkraft, den Betrieb Ihrer Heizung einzuordnen.

Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit die Einstellungen erklären. Die Heizkurve passt die Heizwassertemperatur an die Außentemperatur an. Ihre Einstellung und der hydraulische Abgleich gehören zu den von der Handwerkskammer erläuterten Betriebsgrundlagen.

Daikin-Wärmepumpe mit schwarzem Gitter vor einer hellen Fassade neben einem Garten.
Die Außeneinheit muss für Kontrollen und Wartung zugänglich bleiben.

Bei einer neuen Anlage die Abnahme von Anfang an mitplanen

Die Vorbereitung auf die Abnahme beginnt bei der Heizungsplanung. Zu den vom SCRB kontrollierten Punkten zählen insbesondere die Dimensionierung, die Vorlauftemperatur, der hydraulische Abgleich sowie Wärme- und Stromzähler.

Bevor Sie ein Angebot annehmen, sollten Sie nachvollziehen können, wie die Leistung der Wärmepumpe für Ihr Haus ermittelt wurde. Welchen Heizbedarf hat der Fachbetrieb ermittelt? Bei welcher Wassertemperatur sollen Heizkörper oder Fußbodenheizung arbeiten? Klären Sie außerdem die geplanten Anpassungen am vorhandenen Netz.

Aus dem Angebot sollten der hydraulische Abgleich, die Verbrauchserfassung, die Inbetriebnahme und die Abnahmeschritte hervorgehen. So lassen sich die Leistungen besser vergleichen und die später auszuhändigenden Unterlagen klar festlegen.

Die Abnahme spielt auch beim Förderantrag eine Rolle. Guichet.lu verlangt einen Nachweis über die Beantragung eines Abnahmetermins für die betreffenden Wärmepumpen im Klimabonus-Programm. Dieser Nachweis ergänzt die übrigen Unterlagen und Förderbedingungen. Die Beträge und Kriterien erläutert unser Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung in Luxemburg.

Wärmepumpen-Inspektion in Luxemburg: häufige Fragen

Meine Wärmepumpe wurde 2019 installiert. Ist sie betroffen?

Ja, sofern sie unter die Regelung fällt, etwa eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für eine wassergeführte Zentralheizung. Die erste Inspektion muss spätestens am 18. September 2028 stattfinden. Die Pflicht gilt somit auch für ältere Anlagen.

Wann ist eine am 10. Januar 2027 in Betrieb genommene Wärmepumpe zu kontrollieren?

Die erste Inspektion muss zwischen dem 10. Januar 2028 und dem 10. Januar 2029 erfolgen. Für die weiteren Kontrollen gilt das zur Anlage passende Intervall, gerechnet ab der ersten Inspektion mit positivem Ergebnis.

Was kostet eine Wärmepumpen-Inspektion in Luxemburg?

Fordern Sie ein Angebot bei einem befugten Unternehmen an. Lassen Sie die gesetzliche Inspektion, Anfahrtskosten, mögliche Wartungsarbeiten und die Kosten eines gegebenenfalls erforderlichen Folgetermins einzeln erläutern. Der Preis sollte den tatsächlich angebotenen Leistungsumfang abbilden.

Ersetzt mein Wartungsvertrag die gesetzliche Inspektion?

Nein. Wartung und gesetzliche Inspektion sind unterschiedliche Leistungen. Die Inspektion muss ausdrücklich von einem berechtigten Inspektor durchgeführt und durch einen Inspektionsbericht dokumentiert werden.

Sind Luft-Luft-Wärmepumpen von dieser Inspektionspflicht betroffen?

Nein. Diese Regelung betrifft Anlagen mit wassergeführter Zentralheizung. Bei Luft-Luft-Systemen bleiben die Wartungsvorgaben des Herstellers und gegebenenfalls vorgeschriebene Dichtheitskontrollen zu beachten.

Reicht eine App für den Inspektionsabstand von fünf Jahren?

Nicht automatisch. Die Anlage muss elektronisch aus der Ferne überwacht und gesteuert werden. Eine reine Anzeige von Temperatur oder Verbrauch genügt dafür nicht. Lassen Sie den zutreffenden Abstand von einem berechtigten Inspektor bestätigen.

Sie möchten Ihre Heizung ersetzen?

Bei Ecoclima prüfen wir das Gebäude, die bestehende Heizung, Heizkörper oder Fußbodenheizung und den Warmwasserbedarf, bevor wir Ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe dimensionieren. Unsere Begleitung bei der Wärmepumpeninstallation in Luxemburg umfasst die Planung, die vorgesehenen Anpassungen, die Inbetriebnahme und die Abnahmeschritte.

Senden Sie uns für ein erstes Gespräch die Adresse des Hauses, Angaben zur vorhandenen Heizung, Verbrauchswerte und einige Fotos der Anlage. Damit können wir die ersten Rahmenbedingungen Ihres Projekts prüfen.

Offizielle Quellen

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Abel Lovasz, Vertriebsleiter bei Ecoclima

Über den Autor

· Vertriebsleiter bei Ecoclima

Mehr als sieben Jahre Erfahrung in der Energiewende und Hunderte begleitete Kunden, insbesondere bei ihren Solarprojekten.

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